Als „Zweite Republik“ wird in Österreich die Periode seit der Erklärung der Unabhängigkeit Österreichs nach der Befreiung vom
Nationalsozialismus bezeichnet. Am 27. April 1945 gab sich Österreich zum zweiten Mal nach der Ausrufung der (ersten)
Republik 1918 diese Staatsform. Im November 1945 fanden nach mehr als 12 Jahren wieder Wahlen statt, bei denen alle Wahlberechtigten frei entscheiden konnten, wem sie ihre Stimme gaben und auch selbst gewählt werden konnten. Die gewählte Volksvertretung durfte aber Entscheidungen nicht alleine treffen, sondern wurde vom Alliierten Rat (Vertreter der Besatzungsmächte Sowjetunion, USA, Frankreich und Großbritannien) kontrolliert. Erst mit dem Staatsvertrag 1955 hat Österreich seine volle staatliche Souveränität wiedererlangt. Wichtige Veränderungen gegenüber der Ersten Republik waren die Zusammenarbeit der
Parteien SPÖ und
ÖVP sowie die so genannte
Sozialpartnerschaft der Interessenverbände.